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Verunsicherung durch Werbeschreiben

Vorsicht bei irreführender Werbung: Werbeschreiben zum Stromzähler verunsichern Waldbröler Haushalte

Aktuell erhalten Haushalte in Waldbröl werbliche Postwurfsendungen eines bundesweit tätigen privaten Messstellenbetreibers, die zum kurzfristigen Einbau eines intelligenten Stromzählers auffordern.

In Kundeninfos der AggerEnergie häufen sich Anfragen von Menschen, die diese Schreiben für eine behördliche Mitteilung halten und sich zum Handeln verpflichtet fühlen. AggerEnergie, zuständig für die Betriebsführung in den meisten oberbergischen Kommunen und in Overath, stellt klar: Es handelt sich um Werbung eines privaten Anbieters, und für die meisten Haushalte besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Die Schreiben sind an „die Bewohner des Hauses" adressiert, zitieren eine gesetzliche Vorschrift und nennen eine kurze Frist, bis zu dieser Installationstermine verfügbar seien. „Genau diese Mischung führt dazu, dass viele Menschen bei uns anrufen und fragen, ob sie jetzt etwas tun müssen", heißt es vonseiten des Energieversorgers.

 

Gesetzliche Pflicht nur in bestimmten Fällen - Wer wirklich einen neuen Zähler bekommen muss

Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems besteht nach dem Messstellenbetriebsgesetz derzeit nur in bestimmten Fällen:

  • Haushalte mit einem hohen Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden
  • Haushalte mit einer Vereinbarung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz, etwa für eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Batteriespeicher
  • Betreiber von Erzeugungsanlagen mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung, zum Beispiel größeren Photovoltaikanlagen

Alle übrigen Haushalte erhalten schrittweise eine moderne Messeinrichtung - ohne dass sie selbst aktiv werden müssten. Zuständig dafür ist der grundzuständige Messstellenbetreiber, dessen Betriebsführung in den meisten oberbergischen Kommunen sowie in Overath bei der AggerEnergie GmbH liegt. Ein anstehender Zählerwechsel werde von ihr rechtzeitig und immer persönlich adressiert angekündigt. Wer einen an „die Bewohner des Hauses" gerichteten Wurfsendungsbrief erhält, hat also gerade keine offizielle Mitteilung in der Hand, sondern einen Werbebrief.

 

Die beworbene Entlastung ist keine Einbauförderung

In den Werbeschreiben wird eine jährliche Entlastung von rund 95 Euro genannt und mit dem Einbau des Zählers verknüpft. Dabei handelt es sich um die Reduzierung des Netzentgelts nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Sie ist die Gegenleistung dafür, dass eine steuerbare Anlage wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox im Bedarfsfall netzdienlich gesteuert werden darf. Sie steht damit nur Haushalten mit einer solchen Anlage zu, fällt je nach Netzgebiet unterschiedlich hoch aus, und fließt unabhängig davon, welches Unternehmen den Zähler betreibt.

 

Bei den Kosten auf das Kleingedruckte achten

Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Für private, im Wettbewerb tätige Messstellenbetreiber gelten diese nicht, sie können ihre Preise frei kalkulieren und nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit auch anpassen. Die AggerEnergie rät deshalb, bei Angeboten auf das jährliche Entgelt, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten zu achten und eine als kostenlos beworbene Installation nicht mit dauerhaft niedrigen Kosten zu verwechseln.

„Wir haben nichts gegen Wettbewerb im Messstellenbetrieb, jede Kundin und jeder Kunde darf den Messstellenbetreiber frei wählen. Was uns stört, ist die Art der Ansprache. Wer den Eindruck einer amtlichen Aufforderung erweckt und eine Frist setzt, nimmt den Menschen genau die Ruhe, die sie für eine Vertragsentscheidung brauchen", so Peter Lenz, Unternehmenssprecher der AggerEnergie.

 

Was Betroffene tun können

  • Keine Verträge unter Zeitdruck abschließen und Angebote in Ruhe prüfen.

  • Bei Zweifeln nachfragen: in den Kundeninfos der AggerEnergie in Waldbröl, Overath oder Gummersbach, telefonisch unter 02261 3003-777, weitere Infos finden Sie auch unter “Stromanschluss
  • Unabhängige Auskunft gibt der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur, Telefon 0228 14 15 16, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
  • Wer bereits einen Vertrag geschlossen hat, sollte zunächst die Widerrufsfrist prüfen und sich bei Beanstandungen direkt an das Unternehmen wenden.

     

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