Starke Marktpartner
So arbeiten Sie als Installateur mit AggerEnergie zusammen
Eine gute Vernetzung mit Installateuren ist wichtig. Sie planen, errichten und erhalten die technischen Anlagen Ihrer Kundinnen und Kunden. Wir liefern Energie und Trinkwasser – sicher, zuverlässig und umweltschonend.
AggerEnergie wächst. Unsere Infrastruktur umfasst mittlerweile 1772 Kilometer Erdgasleitungen, 2832 Kilometer Stromleitungen und 282 Kilometer Trinkwasserleitungen. Ein gigantisches Leitungsnetz, über das wir 118.000 Kunden mit Ökostrom, Gas und Wasser versorgen – private Haushalte, Gewerbe und Industrie. Tendenz steigend.
Technische Informationen für unsere Marktpartner
Hier können sich unsere Marktpartner wichtige Formulare und Datenblätter herunterladen.
Hausanschlüsse und kurzzeitige Anschlüsse
Hinweise
Formulare
Einspeisemanagement für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen
Schaltpläne
Beantragen Sie eine Installateurzulassung für das Netzgebiet der AggerEnergie
Um Arbeiten am Strom-, Gas- und Wassernetz ausführen zu dürfen, müssen Betriebe im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein. Sie benötigen eine Installateurzulassung für das Netzgebiet der AggerEnergie? Die Zulassung erfolgt über unser Online-Portal.
Inbetriebsetzungsanträge rund um die Uhr einreichen
Mit unserem Inbetriebsetzungsportal können Sie Ihre Anträge an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr einreichen – vom PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Registrieren Sie sich jetzt!
Prozessänderungen für das digitale Stromzähler-Antragsverfahren
Ab dem 22.03.2023 werden aufgrund der Umstellung auf das digitale Antragsverfahren und gesetzlichen Vorgaben (MSBG §29) Prozessänderungen eingeführt. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, können wir den Zählerwechsel durchführen. Eine spätere Nachrüstung durch die AggerEnergie kann sehr aufwendig und kostenintensiv sein.
Um welche Prozessänderungen handelt es sich?
- Beantragen Sie rechtzeitig vor der Inbetriebsetzung/Umrüstung der Anlage die Zählerbewegungen im Onlinezählerportal.
- Nachdem Sie eine E-Mail mit der Antragsfreigabe von uns bekommen haben, können Sie sofort telefonisch einen Montagetermin mit unserer Disposition unter 02261-3003-626 vereinbaren. (Wir versuchen den Wunschmontagetermin, den Sie optional bei der Beantragung angeben können, zu berücksichtigen. Dieser muss auf jeden Fall mit unserer Disposition abgestimmt und bestätigt worden sein.)
- Für Zählerwechsel, egal ob normale Bezugsanlage oder Einspeiseanlage, bauen Sie den alten 3-Punktbefestigten Zähler am vereinbarten Tag aus und rüsten den Zählerplatz mit einer erweiterbaren EHZ-Adapterplatte aus (genauere Spezifikationen nach VDE AR 4100 s.u.). Unser Monteur baut am gleichen Tag die MME (moderne Messeinrichtung) oder ggfs. nach Messstellenbetriebsgesetz §29 ein IMS (intelligentes Messsystem) ein.
Achtung: Es können nur noch Baustromzähler persönlich abgeholt werden.
Was sind die Voraussetzungen für eine Zählermontage?
Voraussetzungen für die Zählermontage: Bei Neuanlagen ist die aktuelle AR 4100 gültig.
Bei Altanlagen/Bestandsanlagen immer beachten:
- SLS oder NH-Trenner müssen sich im netzseitigen Anschlussraum befinden
- Es sind EHZ-Adapterplatten KU83CHE BKE-AZ 3-phasig der Fa. Hager oder eine gleichwertige Adapterplatte eines anderen Herstellers zu verwenden.
- Spannungsversorgung aus dem netzseitigen Anschlussraum über eine 25 kA Überstrom-Schutzeinrichtung -- max. 16 A (gem. AR 4100) vor der Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage, ein Abgriff über einen netzseitig installierten Überspannungsschutz ist ebenfalls zulässig
Was gilt es außerdem zu beachten?
Laut dem Messstellenbetriebsgesetz „MSB, § 29 Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen“ werden (im Netz der RNG voraussichtlich ab 2. Quartal 2023) alle Erzeugungsanlagen ab 7 kW installierter Leistung im Rahmen des Rollouts mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet.
Für die Spannungsversorgung des Smart-Meter-Gateways (SMG) muss zwingend eine Spannungsversorgung aus dem netzseitigen Anschlussraum (Abgriff vor der Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage) vorhanden sein.
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