Teilnahmebedingungen zum Jubiläums-Aktionskalender "100 Jahre AggerEnergie"
Veranstalter der Gewinnspiele und Aktionen zum Jubiläum
(1) Veranstalter der Gewinnspiele und Aktionen im Rahmen des Jubiläums-Aktionskalenders ist die AggerEnergie GmbH, Alexander-Fleming-Straße 2, 51643 Gummersbach.
(2) Mit der Teilnahme an den Gewinnspielen und Aktionen akzeptieren die Teilnehmer die nachfolgenden Bedingungen.
Teilnahmebedingungen für die Gewinnspiele sowie Aktionen
(1) Zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz im Versorgungsgebiet der AggerEnergie haben und älter als 18 Jahre sind. Ausgeschlossen sind die Mitarbeiter*innen der AggerEnergie GmbH sowie deren Angehörige, die im selben Haushalt leben (mit Ausnahme der Tickets für das Familienmusical “Sterni rettet die Welt”, diese sind auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügbar).
(2) Die Teilnahme ist nur innerhalb der im Aktions- oder Gewinnspielaufruf genannten Teilnahmefrist möglich. Bei den Gewinnspielen muss die Teilnahme schriftlich bestätigt werden. Hierbei werden Gewinner*innen ermittelt. Bei den Aktionen können im genannten Zeitraum alle Userinnen und User mitmachen. Für einige Aktionen gibt es gewisse Kontingente. Sind diese erschöpft, wird die Aktion beendet.
Gewinne aus den Gewinnspielen
(1) Unter allen Teilnehmern werden die in den Gewinnspielaufrufen genannten Gewinne verlost.
(2) Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss durch Auslosung ermittelt.
(3) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn pro Türchen möglich.
(4) Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.
(5) Die Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail an die angegebene Emailadresse über den Gewinn benachrichtigt und um Bestätigung und ggf. Mitteilung der Versandanschrift gebeten. Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mailadresse) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.
(6) Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach.
(7) Die Übergabe des Gewinns erfolgt nach Absprache und je nach Gewinn durch Abholung durch den Teilnehmer oder postalisch. Der Gewinn ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung über den Gewinn abzuholen; andernfalls verfällt der Gewinn ersatzlos.
Datenschutzinformationen
Die AggerEnergie GmbH, Alexander-Fleming-Str.2, info@aggerenergie.de ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich aufgrund seiner Einwilligung verarbeitet, Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO. An andere Empfänger werden die Daten nicht weitergeleitet. Lediglich IT- Dienstleister könnten theoretisch Einsicht nehmen, etwa bei Wartung und Support von Software, diese sind jedoch durch strenge Verträge und gesetzliche Vorgaben zur Vertraulichkeit verpflichtet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.aggerenergie.de/datenschutz.
Gewährleistungsausschluss, Änderungsvorbehalt
(1) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Gewinnspiele sowie der Aktionen nicht gewährleistet werden kann. Ein Gewinnspiel oder eine Aktion kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
(2) Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls ein Gewinnspiel oder eine Aktion auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.
Haftung
(1) Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 7 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspiele oder Aktionen überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Verpflichtung zu rechtskonformem Verhalten, Freistellungsklausel
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer mit einer fiktiven oder unwahren Identität teilnimmt oder verwendete Fotos bzw. andere Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtsverletzung resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Gewinnspiel oder eine Aktion jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder abzuändern.