
Zuverlässiger Ökostrom
Umwelt schützen und die Region unterstützen
Sie möchten Naturstrom von einem regionalen Versorger beziehen und so die Umwelt schützen? Dann sind Sie bei AggerEnergie genau richtig. Bei uns erhalten Sie Ökostrom aus erneuerbaren Energien.
Über 85.000 Stromkund*innen aus der Region zeigen uns: Jeder Haushalt hat individuelle Bedürfnisse – bestimmt auch Ihrer. Wir bieten deshalb einen Tarif für zertifizierten Ökostrom an, den Sie flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen.
Mit wenigen Klicks zu Ihrem Tarif
Der Stromtarif Ökostrom FIX 31.03.2027
Der Sondervertrag
Ökostrom FIX 31.03.2027 ist unser Tarif mit einer Preissicherheit für zwei Winter. Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.03.2027, danach unbefristet, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Preisinformation Ökostrom FIX 31.03.2027
| Arbeitspreis ct/kWhnetto / brutto | Grundpreis €/Jahrnetto / brutto | Messpreis/Jahrnetto / brutto |
|---|---|---|---|
Preisversprechen bis | 21,81 / 25,95 | 247,90 / 295,00 | 12,69 / 15,10 |
Preisstand 01.01.2026
Die Netto-Arbeitspreise beinhalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, das Netzentgelt, die KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG, der Aufschlag für besondere Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A), der die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, den Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) sowie die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG (derzeit in die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV eingerechnet) enthält,, die Kosten für den Erwerb und die Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 3 Nr. 29 EEG, die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben. • Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die gültige Umsatzsteuer (zurzeit 19 %), sie sind auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Der Stromtarif Ökostrom FLEX
Der Sondervertrag
Ökostrom FLEX garantiert Ihnen 100 % Ökostrom aus regenerativen Energien – ohne Zusatzkosten. Sechs Monate Erstlaufzeit für mehr Flexibilität.
Preisinformation Ökostrom FLEX
Jahresverbrauch | Arbeitspreis ct/kWhnetto / brutto | Grundpreis €/Jahrnetto / brutto | Messpreis €/Jahrnetto/ brutto |
|---|---|---|---|
| 27,42 / 32,63 | 163,86 / 194,99 | 12,69 / 15,10 |
Preisstand 01.01.2026
Die Netto-Arbeitspreise beinhalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, das Netzentgelt, die KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG, der Aufschlag für besondere Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A), der die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, den Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) sowie die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG (derzeit in die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV eingerechnet) enthält,, die Kosten für den Erwerb und die Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 3 Nr. 29 EEG, die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben.
Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die gültige Umsatzsteuer (zurzeit 19%), sie sind auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Entgeld für Messstellenbetrieb
Art der Messeinrichtung | Messpreise in €/Jahrnetto / brutto |
|---|---|
| Standardzähler oder moderne Messeinrichtung | 12,69 / 15,10 |
| Intelligentes Messsystem von 0 – 6.000 kWh/Jahr | 25,21 / 30,00 |
| Intelligentes Messsystem von 6.001 – 10.000 kWh/Jahr | 33,61 / 40,00 |
| Intelligentes Messsystem von 10.001 – 20.000 kWh/Jahr | 42,02/ 50,00 |
| Intelligentes Messsystem von 20.001 – 50.000 kWh/Jahr | 92,44 / 110,00 |
| Intelligentes Messsystem von 50.001 – 100.000 kWh/Jahr | 117,65 / 140,00 |
| Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG | 42,02 / 50,00 |
| Bei direkter Abrechnung mit Ihrem Messstellenbetreiber | 0,00 / 0,00 |
Stand: 01.01.2026
Das Entgelt für den Messstellenbetrieb (MSB-Entgelt) fällt entsprechend der/des an der Lieferstelle verbauten Messeinrichtung/Messsystems an. Für die Höhe des MSB-Entgelts bei Standardzählern und modernen Messeinrichtungen siehe das in der nachstehenden Tabelle genannte Entgelt. Das MSB-Entgelt für intelligente Messsysteme fällt in der Höhe an, in der es der AggerEnergie vom zuständigen Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt wird. Die nachstehend genannten MSB-Entgelte für intelligente Messsysteme sind lediglich informatorisch.
Alle Dokumente finden Sie hier!
Informationen zu Preisen und Verträgen haben wir hier für Sie in unserem Downloadbereich zusammengestellt:
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