Ersatzversorgung
Als Grundversorger im regionalen Netzgebiet sind wir hier auch für die Ersatzversorgung zuständig. Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie Energie aus dem Niederdrucknetz, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet ist.
Ersatzversorgung (nicht leistungsgemessene Verbrauchsstellen bis 500.000 kWh Verbrauch bzw. 500 kW Leistung)
Für die Ersatzversorgung von nicht leistungsgemessenen Verbrauchstellen bis zu einem Verbrauch von 500.000 Kilowattstunden im Jahr oder bis zu einer Leistung von 500 kW gelten die Preise der Grundversorgung entsprechend.