Ihr neuer Gasanschluss
Umweltschonende Energie für Haushalte, Gewerbe und Industrie
Wir sind überzeugt: Erdgas ist ein umweltschonender und wirtschaftlicher Brennstoff für Haushalte, Gewerbe und Industrie. Deshalb versorgen wir neun Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis sowie die Stadt Overath im Rheinisch Bergischen Kreis. Und kümmern uns um die Instandhaltung der 1772 Kilometer langen unterirdischen Rohrleitungen.
Erdgas ist ein natürlich entstandenes Gasgemisch, das als Rohstoff in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Das Gas kommt nicht nur in Privathaushalten zum Heizen zum Einsatz. Als Wärmelieferant für thermische Prozesse ist es auch für Gewerbe und Industrie unentbehrlich – etwa für Großbäckereien, Glaswerke und Zementwerke. Dabei ist Erdgas nicht nur besonders effizient, sondern auch einer der nachhaltigsten fossilen Energieträger.
Sie benötigen einen neuen Hausanschluss für Strom, Gas oder Trinkwasser?
Ihr Weg zum neuen Hausanschluss
Fragen Sie Ihren neuen Hausanschluss an oder ändern Ihren bestehenden Hausanschluss direkt online. Auch Leistungserhöhung, Rückbau, Umlegungen können über dieses Formular angefragt werden. Hier können Sie sich das Formular herunterladen.
Anschlussformular öffnenFür Ihre Baumaßnahme mit Plan
Sie benötigen die Lagepläne unserer Versorgungsleitungen? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Planauskunft hält für Sie einen kostenlosen Gasnetzplan bereit.
Bitte sprechen Sie uns für eine Planauskunft an oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage.
Ansprechpartner:
Team Planauskunft
E-Mail: planauskunft@aggerenergie.de
Gasanlage prüfen: zu Ihrer eigenen Sicherheit
Die "Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI) schreiben vor, dass die Gasinstallationen Ihrer Immobilie mindestens einmal jährlich mittels Sichtkontrolle überprüft werden muss.
Was sollten Sie als Immobilien-, Grundstückseigentümer oder Mieter wissen:
- Der Grundstückseigentümer ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Gasanlage verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird.
- Der Eigentümer oder Mieter darf die Sichtkontrolle der Gasinstallation selbst durchführen und dokumentieren. Einige Energieversorgungsunternehmen bieten Ihnen diese Leistung (Sichtkontrolle, inklusive Dokumentation) gegen eine entsprechende Gebühr an.
- Zusätzlich zu dieser jährlichen Prüfung soll alle zwölf Jahre eine Dichtheits- bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage durchgeführt werden. Diese Arbeiten muss ein Unternehmen erledigen, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist.
- Wenn bei der Sichtkontrolle Mängel an der Gasanlage festgestellt werden, dürfen die notwendigen Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist.
- Die Sichtkontrolle entbindet nicht davon, alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und instand zu halten, um zu gewährleisten, dass sie einwandfrei funktionieren.
- Nehmen Sie Kontakt mit ihrem Gasinstallateur auf, hier gelangen Sie zum Installateurverzeichnis
Zu weiteren Informationen des DVGWs
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