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Handschlag

Starke Marktpartner

So arbeiten Sie als Installateur mit AggerEnergie zusammen

Eine gute Vernetzung mit Installateuren ist wichtig. Sie planen, errichten und erhalten die technischen Anlagen Ihrer Kundinnen und Kunden. Wir liefern Energie und Trinkwasser – sicher, zuverlässig und umweltschonend.

AggerEnergie wächst. Unsere Infrastruktur umfasst mittlerweile 1772 Kilometer Erdgasleitungen, 2832 Kilometer Stromleitungen und 282 Kilometer Trinkwasserleitungen. Ein gigantisches Leitungsnetz, über das wir 118.000 Kunden mit Ökostrom, Gas und Wasser versorgen – private Haushalte, Gewerbe und Industrie. Tendenz steigend.

Technische Informationen für unsere Marktpartner

Hier können sich unsere Marktpartner wichtige Formulare und Datenblätter herunterladen. 

Beantragen Sie eine Installateurzulassung für das Netzgebiet der AggerEnergie

Um Arbeiten am Strom-, Gas- und Wassernetz ausführen zu dürfen, müssen Betriebe im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein. Sie benötigen eine Installateurzulassung für das Netzgebiet der AggerEnergie? Die Zulassung erfolgt über unser Online-Portal.

Strom-Zulassung
Gas-/Wasser-Zulassung

Inbetriebsetzungsanträge rund um die Uhr einreichen

Mit unserem Inbetriebsetzungsportal können Sie Ihre Anträge an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr einreichen – vom PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Registrieren Sie sich jetzt!

Online-Zählerantrag
Dokumentation Online-Zählerantrag

Prozessänderungen für das digitale Stromzähler-Antragsverfahren

Ab dem 22.03.2023 werden aufgrund der Umstellung auf das digitale Antragsverfahren und gesetzlichen Vorgaben (MSBG §29) Prozessänderungen eingeführt. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, können wir den Zählerwechsel durchführen. Eine spätere Nachrüstung durch die AggerEnergie kann sehr aufwendig und kostenintensiv sein.

Um welche Prozessänderungen handelt es sich?

  • Beantragen Sie rechtzeitig vor der Inbetriebsetzung/Umrüstung der Anlage die Zählerbewegungen im Onlinezählerportal.
  • Nachdem Sie eine E-Mail mit der Antragsfreigabe von uns bekommen haben, können Sie sofort telefonisch einen Montagetermin mit unserer Disposition unter 02261-3003-626 vereinbaren. (Wir versuchen den Wunschtermin, den Sie optional bei der Beantragung angeben können, zu berücksichtigen. Dieser muss auf jeden Fall mit unserer Disposition abgestimmt und bestätigt worden sein.)
  • Für den Zählerwechsel, egal ob normale Bezugsanlage oder Einspeiseanlage, bauen Sie den alten 3-Punktbefestigten Zähler aus und rüsten den Zählerplatz mit einem EHZ-Adapter mit mindestens 8 Teilungseinheiten aus (genauere Spezifikationen nach VDE AR 4100 s.u.). Der Ausbau des alten Zählers darf maximal 2 Tage vor dem Einbautermin stattfinden.
  • Unser Monteur baut am vereinbarten Montagetermin die MME (moderne Messeinrichtung) oder ggfs. nach Messstellenbetriebsgesetz §29 ein IMS (intelligentes Messsystem) ein.

Achtung: Es können nur noch Baustromzähler persönlich an unserem Technikstandort in GM-Dieringhausen abgeholt werden.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Zählermontage?

Voraussetzungen für die Zählermontage: Bei Neuanlagen ist die aktuelle VDE AR 4100 gültig.

Bei Altanlagen/Bestandsanlagen immer beachten:

  • SLS oder NH-Trenner müssen sich im netzseitigen Anschlussraum befinden.
    Nach VDE-AR-N 4100 sind für Dauerbetrieb bei 10mm² Verdrahtung 35A und bei 16mm² 50A zu verwenden.  
    Nur für Aussetzbetrieb sind 63A SLS-Schalter zulässig.
  • Es sind EHZ-Adapterplatten KU83CHE BKE-AZ 3-phasig der Fa. Hager oder eine gleichwertige Adapterplatte mit mindestens 8 verwendungsfähigen  Teilungseinheiten eines anderen Herstellers zu verwenden.
  • Es ist eine Spannungsversorgung vom netzseitigen Anschlussraum in den RfZ (Raum für Zusatzanwendungen) zu verlegen. Diese muß  über eine 25 kA Überstrom-Schutzeinrichtung -- max. 16 A (gem. AR 4100) verfügen und vor der Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage angeschlossen werden. Ein Abgriff über einen netzseitig installierten Überspannungsschutz ist ebenfalls zulässig.

Was gilt es außerdem zu beachten?

Laut dem Messstellenbetriebsgesetz „MSB, § 29 Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen“ werden (im Netz der RNG voraussichtlich ab 3. Quartal 2023) alle Erzeugungsanlagen ab 7 kW installierter Leistung im Rahmen des Rollouts mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet.

Für die Spannungsversorgung des Smart-Meter-Gateways (SMGW) muss zwingend eine Spannungsversorgung aus dem netzseitigen Anschlussraum (Abgriff vor der Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage) vorhanden sein.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Degenhard E. Viebahn

02261 3003-220

Hans-Georg Winkler

02261 3003-260

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