Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellt die AggerEnergie GmbH die Ersatzversorgung mit Erdgas im Netzgebiet sicher.
Bei der Ersatzversorgung bezieht der Kunde aus dem Niederdrucknetz Erdgas, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. In diesem Fall erfolgt ein Erdgasbezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird in unserem Netzgebiet von der AggerEnergie GmbH, dem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten für Gas die Allgemeinen Bedingungen und Preise als Grundlage für die Ersatzversorgung.