Der Gesetzgeber bestimmt den Strompreis mit: Beim Strompreis spielen Steuern und Abgaben eine maßgebliche Rolle. Was das für Sie im einzelnen bedeutet, entnehmen Sie bitte den Informationen zu den gesetzlich bedingten Strommehrkosten.
Strommehrkosten
Stromsteuer
Diese beträgt seither für Kunden ohne Erlaubnisschein:
2,05
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
Die EEG-Umlage für das Jahr 2011 beträgt:
3,53
Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
1. Für die Strommenge bis 100.000 kWh/a beträgt der Aufschlag je Abnahmestelle:
0,03
2. Für jedes darüber hinausgehende kWh/a beträgt der Aufschlag je Abnahmestelle:
3. Für das produzierende Gewerbe, für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie für Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem hohen Stromkostenanteil (größer 4% des Vorjahresumsatzes) beträgt der Aufschlag abweichend zu 2:
0,025
Alle Preise sind in Cent/kWh angegeben