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Grundversorgung

Wasserkraftsiegel

Die AggerEnergie GmbH ist gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz der Grundversorger im Netzgebiet der AggerEnergie GmbH und übernimmt die Grundversorgungspflicht von Haushaltskunden zu allgemeinen Preisen und Bedingungen für die Versorgung in Niederspannung. Die Versorgung basiert auf der Grundversorgungsordnung (GVV) und erfolgt zu den allgemeinen Preisen der Grundversorgung der AggerEnergie GmbH.

Die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich vom 26. Oktober 2006 finden Sie hier:

Verordnung zum Downloaden (PDF)


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