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Ersatzversorgung

Sofern Kunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als vom Grundversorger gelieferte Ersatzversorgung. Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen den Preisen der Grundversorgung.

Die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich vom 26. Oktober 2006 finden Sie hier:

Verordnung zum Downloaden (PDF)


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