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Steuerrückerstattung auf Wasserhausanschlüsse

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende Mai 2009 informierten wir, dass wir auf freiwilliger Basis bei der Rückerstattung von zu viel gezahlter Mehrwertsteuer bei Wasserhausanschlüssen helfen.

Dabei handelt es sich um verlegte Wasserhausanschlüsse in den Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen, Marienheide und Wiehl.

Bei der Rückerstattungsabwicklung sind wir auf die Hilfe unserer Kunden angewiesen. Zur Absicherung gegenüber dem Finanzamt muss die AggerEnergie nachweisen können, dass der Wasserhausanschluss für den privaten Bereich verlegt wurde und nicht für einen unternehmerischen Bereich mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG.
Für diesen Nachweis und andere Fragen haben wir ein Antragsformular angefertigt, das Sie abrufen können.

Es stellte sich heraus, dass bedingt durch den langen Erstattungszeitraum (September/Oktober 2000 bis Mai 2009) Kunden verzogen sind und uns die neuen Anschriften nicht vorliegen.
Bitte melden Sie sich bei der AggerEnergie, wenn Sie zu dem Personenkreis in den genannten Städten und Gemeinden gehören und bis Mitte August 2009 noch keine Post von der AggerEnergie erhalten haben.
Sie können natürlich auch jetzt schon das Antragsformular an uns schicken.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Begleitschreiben zum Antrag auf Mehrwertsteuer-Erstattung

Download 'Antrag zur Steuerrückerstattung'

Fragen & Antworten

Pressemitteilung vom 26.05.2009:
Steuern sparen beim Wasserhausanschluss - AggerEnergie hilft bei der Rückerstattung


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